Vorschriftzeichen 9
Haltverbote
Das Verbot gilt nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder stehen, und nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite.
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Eingeschränktes Haltverbot Hier ist jedes gewollte Halten über 3 Minuten verboten (soweit nicht durch Verkehrslage oder Anordnung veranlaßt), ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen. Das Verbot gilt nur für die Fahrbahn, nicht für den Seitenstreifen. Zulässiges Be- oder Entladen nur, wenn es sich um Gegenstände handelt, deren Beförderung durch Kfz notwendig oder mindestens von erheblichem Vorteil ist (z.B. Koffer, großes Paket, schwerer Einkaufskorb). Alle Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Notwendige Nebenverichtungen zulässig (z.B. Formalitäten bei Reisegepäckaufgabe). |
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Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone |
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