Vorschriftzeichen 6

Verkehrsverbot für Fahrzeuge mit Gesamtmasse über Verkehrsverbot für Fahrzeuge, deren tatsächliche Gesamtmasse eine bestimmte Grenze überschreitet.
Das Schild enthält kein Sinnbild, also gilt es für Fahrzeuge aller Art. Die tatsächliche Gesamtmasse ist das Gewicht, das sich beim Wiegen des Fahrzeugs einschließlich seiner gegenwärtigen Ladung ergeben würde. Bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine (einschließlich Sattellast) und den Sattelanhänger (tatsächlich vorhandene Achslasten). Bei Zügen wird jedes einzelne Fahrzeug gesondert gerechnet.
Vebot für Fahrzeuge mit höherer Achslast Verbot für Fahrzeuge mit einer höheren tatsächlichen Achslast
Verbot für Fahrzeuge mit Breite größer als Verbot für Fahrzeuge, deren Breite (einschließlich Ladung) eine bestimmte Grenze übersteigt
Verbot für Fahrzeuge mit Höhe größer als Verbot für Fahrzeuge, deren Höhe (einschließlich Ladung) eine bestimmte Grenze übersteigt
Verbot für Fahrezuge länger als Verbot für Fahrzeuge und Züge über einer bestimmten Länge (einschließlich Ladung)
Verbot der Einfahrt Verbot der Einfahrt
Diese Schild steht an allen verbotenen Einfahrten, z.B. am Ende einer Einbahnstraße oder bei mehreren Fahrbahnen vor denen der Gegenrichtung.
Verbot der Einfahrt
Fahrradverkehr frei
Verbot der Einfahrt
In Verbindung mit diesem Zusatzschild ist Fahrradverkehr in Gegenrichtung erlaubt.
Schneeketten vorgeschrieben Schneeketten sind vorgeschrieben
(auf den Rädern der Antriebsachse) Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Gilt auch, wenn das Fahrzeug Vierradantrieb besitzt, weil die Schneeketten auch das Bremsen unterstützen; hier genügen aber Ketten auf einer Antriebsachse.
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand

Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand
Fahrer von Kfz über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse müssen mindestens den angegebenen Abstand zu anderen Kfz gleicher Art einhalten. Für Fahrer von Pkw oder Bussen gilt diese Vorschrift nicht.

Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand
Zusatzzschild zulässige Gesamtmasse
Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand mit Zusatzschild
Das Zusatzzeichen bedeutet: Die Vorschrift gilt nur für Kfz, die einschließlich Anhänger mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse haben.

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