Vorschriftzeichen 5
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Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art Gilt nicht für Handfahrzeuge sowie Krafträder und Fahrräder, wenn sie geschoben werden. |
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Anlieger frei Eingeschränktes Verbot für Fahrzeuge aller Art. Fahrzeuge der Anlieger oder von Besuchern der Anlieger sind zugelassen. |
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Wintersport ist erlaubt, auf Wintersportler achten Erforderlichenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren. Auch anderer Sport kann durch ein Zusatzschild erlaubt sein. |
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Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge Also für PKW, LKW und Omnibusse verboten |
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Verbot für Krafträder Gilt für Krafträder (auch Motorroller) jeder Größe, auch für Kleinkrafträder, Mopeds und Mofas. |
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Verbot für Mofas |
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Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse |
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Hier gilt das Verbot nur für solche Kraftfahrzeuge, die einschließlich eventueller Anhänger mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse haben. Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger das angegebene Gewicht überschreitet. |
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Der rote Kreis als Verbotszeichen kann auch mit anderen Sinnbildern bestückt werden. Bedeutung: Verbot für die auf dem Sinnbild dargestellte Verkehrsart, also für Fahrräder (oben), bzw. Kraftwagen und Krafträder einschließlich Moped / Mofa bzw. Fußgänger (unten). |
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Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern |
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Verkehrsverbot bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen. |
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Das Zusatzschild erlaubt die Freistellung von Verkehrsverboten, sofern das Kfz eine G-Kat-Plakette hat oder sonst vom Fahrverbot ausgenommen ist. |
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