Vorschriftzeichen 5

Verbot für Fahrzeuge aller Art Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Gilt nicht für Handfahrzeuge sowie Krafträder und Fahrräder, wenn sie geschoben werden.
Verbot für Fahrzeuge aller Art
Anlieger frei
Anlieger frei
Eingeschränktes Verbot für Fahrzeuge aller Art. Fahrzeuge der Anlieger oder von Besuchern der Anlieger sind zugelassen.
Verbot für Fahrzeuge aller Art
Anlieger frei
Wintersport erlaubt
Wintersport ist erlaubt, auf Wintersportler achten
Erforderlichenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren.
Auch anderer Sport kann durch ein Zusatzschild erlaubt sein.
Verbot für Kraftwagen Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
Also für PKW, LKW und Omnibusse verboten
Verbot für Krafträder Verbot für Krafträder
Gilt für Krafträder (auch Motorroller) jeder Größe, auch für Kleinkrafträder, Mopeds und Mofas.
Verbot für Mofas Verbot für Mofas
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Verbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 t
Zusatzschild Gewichtsangabe 7,5 t
Hier gilt das Verbot nur für solche Kraftfahrzeuge, die einschließlich eventueller Anhänger mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse haben. Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger das angegebene Gewicht überschreitet.
Vrebot für Radfahrer
Verbot für Krafträder und Kraftwagen
Verbot für Fußgänger
Der rote Kreis als Verbotszeichen kann auch mit anderen Sinnbildern bestückt werden. Bedeutung: Verbot für die auf dem Sinnbild dargestellte Verkehrsart, also für Fahrräder (oben), bzw. Kraftwagen und Krafträder einschließlich Moped / Mofa bzw. Fußgänger (unten).
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Verkehrsverbot bei Smog Verkehrsverbot bei Smog
oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen.
Zusatzschilf Freistellung Das Zusatzschild erlaubt die Freistellung von Verkehrsverboten, sofern das Kfz eine G-Kat-Plakette hat oder sonst vom Fahrverbot ausgenommen ist.

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