Vorschriftzeichen 4
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Taxenstand Halteverbot für andere Fahrzeuge auf dem für die Taxen reservierten Raum. Mit an- und abfahrenden Taxen rechnen. |
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Sonderfahrstreifen nur für Linienbusse Für andere Verkehrsteilnehmer verboten. Radfahrer dürfen Sonderfahrstreifen benutzen, wenn dies durch Zusatzschilder erlaubt ist. |
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Sonderfahrstreifen nur für Linienbusse Für andere Verkehrsteilnehmer verboten. Taxen dürfen Sonderfahrstreifen benutzen, wenn dies durch Zusatzschilder erlaubt ist. |
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Sonderwege für Radfahrer Radfahrer müssen den Radweg benutzen. Ebenso Mofas, wenn sie durch Treten fortbewegt werden. Verkehrsverbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Mit diesem Zeichen können auch links verlaufende Radwege zur Benutzung freigegeben werden. Wird durch Zusatzschild anderer Fahrzeugverkehr zugelassen, darf dieser nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. |
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Gehweg Fußgänger sind verpflichtet, auf diesem Weg zu gehen. Für andere Verkehrsteilnehmer verboten (ausgenommen Radfahrer bis 8 bzw. 10 Jahre). Auch Fußgängerbereiche werden in der Regel so gekennzeichnet. Zeitweise (durch Zusatzschild) zugelassener Fahrzeugverkehr darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (höchstens 4-7 km/h) fahren. |
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Gemeinsamer Fuß- und Radweg |
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Getrennter Fuß- und Radweg |
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Reiter Nur für Reiter, für andere Verkehrsteilnehmer verboten. |
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Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs Innerhalb des Fußgängerbereichs gilt: Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen. Wird durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. |
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Beginn und Ende einer Fahrradstraße Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren. Benutzung von anderen Fahrzeugen nur mit Zusatzschild. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. |
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