Vorschriftzeichen 3

Geradeaus und rechts Geradeaus und rechts
Es darf nur geradeaus oder rechts gefahren werden. Richtig einordnen. Falls abgebogen wird, Fahrtrichtungsanzeiger betätigen.
Andere Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben.
Wendeverbot Wendeverbot
Einbahnstraße Einbahnstraße
Einbahnstraßen dürfen nur in Richtung des Pfeilschildes befahren werden. Trotzdem Vorsicht! Es können Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr) entgegenkommen. Rückwärtsfahren und Wenden ist in Einbahnstraßen verboten. Rechts fahren und links überholen. Straßenbahnen dürfen rechts oder links überholt werden.
Hinweis Einbahnstraße Hinweis, daß diese Straße eine Einbahnstraße ist
Dieses Richtzeichen (Hinweis) ergänzt das Vorschriftzeichen "Einbahnstraße". Halten und Parken ist in Einbahnstraßen rechts und links erlaubt.
Radfahrer Einbahnstraße Radfahrer im Gegenverkehr
Bei diesem Zusatzschild dürfen Radfahrer Einbahnstraßen auch in Gegenrichtung befahren.
Vorgeschriebene Vorbeifahrt Vorgeschriebene Vorbeifahrt
Diese Zeichen schreibt vor, daß man rechts an einer Verkehrsinsel, einem Hindernis, einer Baustelle u.s.w. vorbeifahren muß. Die Vorbeifahrt links wird entsprechend vorgeschrieben. Muß ausgeschert werden, ist zu blinken. Dieses Zeichen verbietet nicht, daß an dieser Stelle nach links abgebogen wird.
Haltestelle Haltestelle (Straßenbahn oder Linienbus)
Parkverbot 15 m nach beiden Seiten. Müssen Fahrgäste zum Ein- oder Aussteigen auf die Fahrbahn treten, so dürfen sie nicht gefährdet oder auch nur behindert werden. Auch auf Fahrgäste achten, die die Fahrbahn überqueren. In jedem Fall nur vorsichtig und mit ausreichendem Abstand vorbeifahren, wenn nötig anhalten. In einigen Situationen ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben oder auch Überholverbot.
Den Linien- und Schulbussen ist das Anfahren zu ermöglichen.
Schulbus-Haltestelle mit Zusatzschild
Schulbus

Schulbus-Haltestelle
Während der angegebenen Zeit Parkverbot 15 m nach beiden Seiten. Höchste Sorgfalt und Schrittgeschwindigkeit beim Vorbeifahren an haltenden Schulbussen. Schulkinder dürfen
- nicht gefährdet und
- nicht behindert werden.
Nötigenfalls anhalten.

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