Gefahrzeichen
Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten. Sie sind nur dort angebracht, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mir ihr rechnen muß.
Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf einem Zusatzschild angegeben sein.
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nur noch 100 m zur Gefahrenstelle |
| Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle. Ein Zusatzschild | |
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kann die Länge der Gefahrstrecke angeben. |
| Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzschild ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt. | |
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Gefahr für den, der in Pfeilrichtung fährt |
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Gefahrstelle (allgemein) Langsamer fahren! |
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Gefahrstelle mit Zusatzschild Länge der Gefahrstrecke hier: 800 m |
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