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Staat fördert Rußpartikelfilter jetzt auch bei Transportern
Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter wird mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 Euro gefördert. Die diesjährige Aktion gilt aber nicht nur für Pkws, sondern auch für Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht).
Gefördert werden Diesel-Pkws, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und bei denen die Nachrüstung zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2010 vorgenommen wird. Der ADAC weist darauf hin, dass auch Wohnmobile (bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht) im Sinne der Förderrichtlinie als Pkw gelten.
Für die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge kann die Förderung beantragt werden, wenn die Fahrzeuge bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden und eine Nachrüstung ab Inkrafttreten der Richtlinie (13. Mai 2010) bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgt ist.
Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Förderung steht auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) ab zum Download bereit. (auto-reporter.net/sr)
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