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Neues Kreditvertragsrecht: Leasing wird transparenter
Am vergangenen Freitag trat das neue Verbraucherkreditrecht in Kraft. Die Neuregelung umfasst viele verbraucherfreundliche Änderungen. So soll etwa für Streitigkeiten über Verbraucherkredite eine außergerichtliche Schlichtungsstelle eingerichtet werden. Zudem gelten Informationspflichten für Kredite künftig auch für Leasingverträge. Das heißt, dass Leasingfirmen ihre Kunden künftig über die Zusatzkosten dieser Finanzierungsform informieren müssen. Bei Darlehensverträgen mussten bisher nur der effektive Jahreszins und der Bruttodarlehensbetrag ausgewiesen werden. Somit konnten die tatsächlichen Finanzierungskosten verschleiert werden.
Das dürfte sich künftig ändern, so der ADAC: Die Autobanken müssen ihre Verträge entsprechend anpassen. Da die Neuerung jedoch einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, sei nicht gesichert, dass alle Leasinggesellschaften ihre Verträge pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Darlehensrechts überarbeitet haben, so der Klub. Wer in nächster Zeit einen neuen Leasingvertrag abschließt, sollte deshalb darauf achten, dass der Vertrag auch sämtliche Informationen über die Finanzierungskosten enthält.
In der Kritik der ADAC-Juristen steht, dass Kilometerleasingverträge nicht vom Gesetzestext erfasst sind. Lediglich erwähnt sind die im Kfz-Leasing etwas rückläufigen Restwertverträge. Daher die Forderung: Kilometerleasingverträge sollten den Restwertverträgen gleichgestellt werden. In der Praxis muss sichergestellt sein, dass auch bei dieser Vertragsform die Informationsvorgaben verbindlich sind. (auto-reporter.net/sr)
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