KFZ Versicherung Sonderkündigung
In der KFZ-Versicherung gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht in den folgenden Fällen:
- Im Falle einer Beitragserhöhung kann eine KFZ-Versicherung immer gekündigt werden, aber nur, wenn der Versicherer nicht gleichzeitig die Leistungen verbessert. Hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist: innerhalb eines Monats nach Zugang der (höheren) Beitragsrechnung bzw. des Beitragsbescheides kann gekündigt werden, die Kündigung wird dann sofort wirksam, allerdings frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem auch die Erhöhung wirksam wird. Im Falle einer Beitragserhöhung ist der Versicherer verpflichtet, alte und neue Tarife für Sie gegenüberzustellen und Sie spätestens einen Monat vor dem Termin, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll, über alle Änderungen zu informieren. Darüber hinaus muss er Sie schriftlich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Informiert der Versicherer Sie nicht oder nur unzureichend, können Sie noch ein Jahr nach der ersten erhöhten Beitragszahlung aus dem Vertrag aussteigen.
- Eine weitere Kündigungsmöglichkeit besteht nach einem eingetretenen Schadensfall, der von der Versicherung reguliert wurde. Im Falle einer solchen Kündigung behält der Versicherer allerdings den Anspruch auf die volle Jahresprämie von einer solchen Kündigung ist daher eher abzuraten.
- KFZ-Versicherungsverträge enden automatisch, wenn das versicherte KFZ beim Straßenverkehrsamt abgemeldet wurde. Dies ist zum Beispiel bei einem Totalschaden der Fall, aber auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug aus anderen Gründen stillegen. Der Jahresbeitrag muss vom Versicherer in diesem Fall anteilig für die nicht mehr zu versichernden Monate zurückgezahlt werden.
- Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, können sowohl der Käufer als auch Sie als Verkäufer den alten Versicherungsvertrag binnen eines Monats kündigen. Will der Käufer die Versicherung wechseln, beantragt man bei einer anderen Gesellschaft einen anderen Vertrag. Der Altvertrag gilt dann automatisch als gekündigt.
- Auch ein Wohnungswechsel kann ein Sonderkündigungsrecht mit sich bringen: Wenn Sie Ihr Fahrzeug am alten Wohnort ab- und am neuen anmelden, können Sie Ihre KFZ-Versicherung mit einmonatiger Frist kündigen.
Achtung, Kurztarife:
Bevor Sie Ihre KFZ-Versicherung kündigen, sollten Sie auf jeden Fall überprüfen, ob der Altvertrag seit mindestens einem Jahr beim bisherigen Versicherer besteht. Denn wenn das nicht so ist, kann der Versicherer nach einer Kündigung den Vertrag nach einem teuren Kurztarif abrechnen, und hier können Ihnen unangenehme Zusatzkosten entstehen.
Bevor Sie Ihre KFZ-Versicherung kündigen, sollten Sie auf jeden Fall überprüfen, ob der Altvertrag seit mindestens einem Jahr beim bisherigen Versicherer besteht. Denn wenn das nicht so ist, kann der Versicherer nach einer Kündigung den Vertrag nach einem teuren Kurztarif abrechnen, und hier können Ihnen unangenehme Zusatzkosten entstehen.
Das Kündigungsschreiben:
Das Kündigungsschreiben an das Versicherungsunternehmen muss einige Angaben enthalten, ohne die die Kündigung meist nicht akzeptiert wird. Am einfachsten ist es sicherlich, unsere Musterkündigung zu verwenden, hier müssen Sie lediglich einige Felder mit Ihren Daten ausfüllen. Sie können Ihre Kündigung natürlich auch selbst schreiben, in diesem Fall sollten Sie darauf achten, folgende Angaben auf jeden Fall zu machen:
Das Kündigungsschreiben an das Versicherungsunternehmen muss einige Angaben enthalten, ohne die die Kündigung meist nicht akzeptiert wird. Am einfachsten ist es sicherlich, unsere Musterkündigung zu verwenden, hier müssen Sie lediglich einige Felder mit Ihren Daten ausfüllen. Sie können Ihre Kündigung natürlich auch selbst schreiben, in diesem Fall sollten Sie darauf achten, folgende Angaben auf jeden Fall zu machen:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift
- Ihre Versicherungsnummer
- Marke, Typ und Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeugs
- Grund der Kündigung, nämlich einer der folgenden Gründe: a) Kündigung zur Hauptfälligkeit, b) Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung oder Schadensfall – geben Sie hier auf jeden Fall den Termin an, zu dem Ihr Vertrag gekündigt werden soll, und ab wann Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert ist. c) Fahrzeugwechsel (Stillegung, Verkauf, aber auch Standortwechsel). Auch hier gilt: geben Sie den Termin an, zu dem Ihr Vertrag gekündigt werden soll, und ab wann Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert ist.
- Anforderung einer Kündigungsbestätigung
- Anforderung der Abrechnung des Versicherungsvertrages
- Bankverbindung zur Rückerstattung eines etwaigen Restguthabens
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift
Das Kündigungsschreiben sollte sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.
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