Bußgeldkatalog Fahrerflucht

Punkteregelung bei Fahrerflucht
Seit Januar 2001 werden nahezu konstant monatlich 350 Fahrerfluchten in minderschweren Fällen gemeldet. Dieser Tatbestand wurde am 01.04.2000 eingeführt. Liegt ein Unfall mit geringem Sachschaden im ruhenden Verkehr vor und meldet sich der Täter nachträglich innerhalb von 24 Stunden, kann das Gericht die Strafe mildern oder auch ganz von einer Strafe absehen. Der Täter erhält dann lediglich 5 Punkte. Schwere Fahrerfluchten, die im Register mit 7 Punkten sanktioniert werden, nahmen seit Januar 2001 durch die Meldung minderschwerer Fälle ab. Auffällig ist die Risikobereitschaft in der dunklen Jahreszeit, Fahrerflucht zu begehen.

Tatbestand

Punkte
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)

5

Sonstige Fälle der Fahrerflucht

7


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